Чуждоезиково обучение

Методика

DIE EU UND DIE EU-ERWEITERUNG IM DEUTSCHUNTERRICHT – ATTRAKTIV UND INNOVATIV

WIR LIEBEN DEUTSCH Innovation und Motivation imDaF-Unterricht“

Workshop auf der 22. Tagung des Bulgarischen Deutschlehrerverbandes 12–14 April 2013, Albena

Die Europäische Union (EU) – wer ist das eigentlich? Wie kommt es, dass die 27 Staaten zusammengefunden haben? Wer hat die Macht in Europa und wie funktioniert die EU? Und wie geht es weiter mit dem Erweiterungsprozess? Wie muss die EU der Zukunft aussehen, damit die Herausforderungen bewätigt und die Grundwerte für die Bürgerinnen und Bürger von Europa gesichert werden können?

Im Workshop werden diese und andere aktuelle Fragen unter folgendem Gesichtspunkt behandelt: Wie vermittle ich meinen Lernern Europa-Inhalte auf eine attraktive und abwechslungsreiche Art und Weise?

Angeregt wurde der Workshop durch das Projekt „enlargeEducation: Der Europäische Erweiterungskoffer“, das durch das PRINCE-Programm der Europäischen Kommission finanziert wurde. Im Rahmen dieses Projektes haben der Atlantic Council of Croatia (Zagreb), der Bulgarische Deutschlehrerverband (Sofia), die Europäische Akademie Berlin (Projektträger), das Europazentrum Robert Schuman (Metz – Scy-Chazelles), die Hanns-Seidel-Stiftung (Sofia und Zagreb) und die Robert-Schuman-Stiftung (Warschau) einen „Europäischen Erweiterungskoffer“ über die EU-Erweiterung konzipiert (http://www.enlargeducation.eu/). Der didaktische Ansatz erlaubt es den Lernenden Wissen und notwendige Kompetenzen zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, an einer demokratischen Diskussion über die Erweiterungspolitik der EU teilzunehmen.

Die entwickelten Unterrichtmaterialien bieten den Lehrkräften zahlreiche Anregungen und praxisorientierte Hilfestellungen für eine interessante Umsetzung des Themas Europa und die EU im Unterricht.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmehmern wurde die Möglichkeit angeboten, selbst innovative Formen der Partner- und Gruppenarbeit bei der Behandlung der obengenannten Schwerpunkte zu erproben, darüber zu reflektieren und Tipps und Anregungen für ihren eigenen Unterricht zu bekommen.

Ablauf des Workshops

I. Als Einstieg ins Thema wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmehmern ein kleines Europa-Quiz angeboten.

1. Was ist die kleinste Hauptstadt in der EU, und wie viele Einwohner hat sie?

2. In welcher Hauptstadt ist es am kältesten, d. h., die Durchschnittstemperatur im Januar am niedrigsten?

3. Welches ist der höchste Berg in Europa?

4. An welche Meere grenzt die Europäische Union?

5. In welchen EU-Staaten gibt es amtierende Monarchinnen oder Monarchen, also zum Beispiel eine Königin?

6. Wie viele Amtssprachen gibt es in Belgien?

7. Was ist das bevölkerungsreichste Land der Europäischen Union?

8. Welches EU-Land hat die größte Fläche?

9. Welches ist die östlichste Hauptstadt der Europäischen Union?

10. Welche fünf Länder gehören NICHT zur Eurozone? Bitte kreuzen Sie sie an!

BelgienMaltaDeutschlandFinnlandÖsterreichSlowakeiFrankreichPolenPortugalGriechenlaEstlandSchwedenTschechienIrlandGroßbritanienItalienNiederlandeSpanienDänemarkLuxemburgSlowenienZypern

Spezialfrage für Könner

Warum hat die EU-Flagge zwölf Sterne und nicht 27 (für jeden Mitgliedstaat einen)?

II. Staaten der EU – wer gehört dazu?

Die Europäische Union, da sind 27 Staaten, die sich zusammengeschlossen haben, um ihr Schicksal gemeinsam in die Hände zu nehmen. Wer sind diese Staaten, die gemeinsam die EU bilden? Welche Länder sind die „Gründungsländer“ und wann sind die anderen Mitgliedstaaten der EU beigetreten?

Sozialform: Einzelarbeit, Besprechung der Ergebnisse mit der Partnerin/dem Partner

Arbeitsblatt 1

Staaten der Europäischen Union – wer gehört dazu?

Hier sehen Sie eine Liste mit einer Auswahl von Staaten, die in Europa liegen. Finden Sie heraus, welche dieser Länder zur EU gehören und seit wann. Tragen Sie die Staaten nach Beitrittsjahr geordnet in die Tabelle ein und markieren Sie sie anschließend mit der entsprechenden Farbe in der Karte (siehe Beispiele). So können Sie auf einen Blick sehen, wie die EU gewachsen ist.

Legende: 1952/58 – rot

1973 – orange

1981 – lila

1986 – gelb

1995 – dunkelblau

2004 – grün

2007 – hellblau

Wer gehört dazu?

Albanien, Andorra, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritanien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechiche Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern

Grafik 1: Europa-Karte

Tabelle 1: Staaten der EU

LandBeitrittsjahrHauptstadt1952/581952/581952/581952/581952/581952/58197319731973198119861986199519951995200420042004200420042004200420042004200420072007

III. Die Prinzipien der EU

Eine Gemeinschaft aus 27 Staaten muss auf klaren Prinzipien basieren, die das Fundament der EU bilden.

Die Prinzipien und die Erklärungen werden auf Kärtchen geschrieben, jede Gruppe bekommt einen Satz Kärtchen und muss die Kärtchen in die Grafik ordnen.

Sozialform: Gruppenarbeit

Arbeitsblatt 2

Lesen Sie den Text und ordnen Sie die Prinzipien und ihre Definition in das Schema ein.

Die Prinzipien der Europäischen Union

Eine Gemeinschaft aus 27 Staaten, von denen der kleinste so groß ist wie ein Stadtbezirk der Hauptstadt des größten und die sich in Geschichte, Kultur, Mentalität und wirtschaftlicher Stärke sehr unterscheiden, muss auf klaren Prinzipien basieren.

Die EU-Bürger sowie ihre Regierungen sind sich darin einig, dass sie zwar eine handlungsfähige Europäische Union haben wollen, aber keinen zentralistischen Superstaat, der alle Befugnisse an sich zieht. Daher ist ein wichtiges Prinzip die Subsidiarität, d.h. die Regelung, dass auf europäischer Ebene nur das geregelt wird, was dort besser zu bewirken ist. Dieser Grundsatz ist vertraglich festgehalten. Er geht einher mit der Kompetenz-Kompetenz der Mitgliedstaaten. Dieser auf den ersten Blick erstaunliche Begriff meint, dass die Kompetenz festzulegen, welche Ebene die Kompetenzen zur Regelung eines Politikfelds wahrnimmt, bei den Mitgliedstaaten liegt. Die EU kann also nur die Zuständigkeiten übernehmen, die die Mitgliedstaaten ihr zuweisen.

Ein wichtiger Grundsatz der EU und der Punkt, in dem sie sich von anderen internationalen Bündnissen unterscheidet, ist die Supranationalität. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nationale Souveränität abtreten und diese auf der europäischen Ebene gemeinsam ausüben. Die Regelungen, die dort verabschiedet werden (sog. Richtlinien oder Verordnungen), sind dann für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Das zeigt, wie bedeutsam ein anderer Grundsatz ist, nämlich die Rechtstreue. Das gesamte System der EU kann nur funktionieren, wenn sich alle Mitgliedstaaten an die vereinbarten Regeln halten. Das schließt Streit über die Auslegung der Beschlüsse nicht aus. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dessen Urteil dann aber respektiert werden muss.

Die Unterschiedlichkeit der Mitgliedstaaten in Größe, Tradition, Wirtschaftsstruktur, politischer Ausrichtung und Kultur macht es nicht immer einfach, überhaupt zu einem Beschluss zu kommen. Umso wichtiger ist es, dass alle Beteiligten die Bereitschaft zum Kompromiss mitbringen, da kein Land davon ausgehen kann, seine eigene Position vollständig durchzusetzen. Die Einstellung, dass die Kompromissbildung eine europäische Tugend darstellt und nicht etwa ein Zeichen von Schwäche, ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren der EU.

Die wirtschaftliche Stärke der Mitgliedstaaten ist sehr unterschiedlich. DerAnspruch der EU ist es nicht, alle Staaten auf dasselbe ökonomische Niveau zu bringen. Allerdings ist die Union dem Grundsatz der Solidarität verpflichtet, die dem Schwächeren hilft, seine Probleme anzupacken und so stärker zu werden. Materiell drückt diese Solidarität sich vor allem in der Strukturpolitik aus, die wirtschaftliche Problemregionen zielgerichtet fördert. Aber die Solidarität ist auch politisch, bei Sicherheitsbedrohungen oder in Katastrophenfällen die Basis der Zusammenarbeit der EU-Staaten.

Wenn große Staaten wie Deutschland, Frankreich oder Großbritannien sich mit kleinen Staaten wie Malta, Zypern oder Estland verbinden, muss man Rücksicht darauf nehmen, dass die kleineren Länder angemessen vertreten sind. Dies ist das Ziel der degressiven Proportionalität. Damit ist gemeint, dass die Kleinen relativ gesehen mehr Gewicht erhalten. Malta stellt mit 400.000 Einwohnern fünf Europaabgeordnete, Deutschland mit ca. 80 Millionen 99 Parlamentarier. Das bedeutet: Während in Malta ein Europaabgeordneter auf 80.000 Bürger kommt, repräsentiert ein deutscher Parlamentarier 800.000 Menschen. Ohne diese degressive Proportionalität wären die kleineren Länder in den politischen Gremien nicht oder kaum vertreten. Das könnte allerdings keine Basis für eine supranationale Union der Staaten und der Völker sein.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de

Grafik 2: Die Prinzipien der EU

IV Wer hat die Macht in der EU?

Oft wird die EU mit einem Staat verglichen. Solche Vergleiche sind naheliegend, aber sie sind mit Vorsicht anzuwenden. Die EU isst nämlich kein Staat, sondern ein Staatenverbund. Von daher unterscheidet sie sich in ihrem Aufbau auch von der Bundesrepublik Deutschland oder Frankreich oder Ungarn. Welche Institutionen gibt es und was machen sie, welche Einflussmöglichkeiten (Kompetenzen) haben sie?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen Text mit vielseitigen Informationen über die Institutionen der EU, ihre Zuständigkeitsbereiche und ihre Funktionen. Eine geeignete Methode zur Aneignung und Wiederholung der Inhalte ist die kooperative Methode Gruppenturnier. Beim Gruppenturnier stellen die Gruppen in einem Wettbewerb unter Beweis, welche Gruppe in der Klasse ein Themengebiet am besten beherrscht. Dazu eignen sich alle Lernenden zunächst die gleichen Inhalte in Einzelarbeit an. Anschließend prüfen, korrigieren und festigen sie ihre Kenntnisse in der Stammgruppe. Dabei besteht das Ziel darin, dass möglichst alle Teammitglieder das Themengebiet beherrschen. Denn anschließend geht jeder Schüler in eine andere sogenannte Wettkampfgruppe. Dort muss jeder seine Kenntnisse unter Beweis stellen. Nach dem Wettkampf treffen sich die Schüler wieder in den Stammgruppen und addieren ihre Punkte.

Sozialform: Einzelarbeit, anschließend Gruppenarbeit in Stammgruppen und Kampfgruppen

Arbeitsblatt 3

1. Lesen Sie den Text und tragen Sie die Informationen in die Tabelle ein.

Wer hat die Macht in Europa?

Die Institutionen der Europäischen Union

Wer hat eigentlich die Macht in Europa? Dass es nicht eine Person gibt, die als „Boss“ die Richtung bestimmt, ist offensichtlich. Aber irgendjemand muss ja sagen, wo es langgeht. Wer bestimmt die europäischen Dinge? Ist es ein Gremium oder ein Land – oder wer?

Auf den ersten Blick wirkt es immer langweilig, wenn man sich mit Institutionen beschäftigt – aber Institutionen sind die Orte, an denen Macht ausgeübt wird. Der institutionelle Aufbau der Europäischen Union klärt daher auch die Machtfrage. Die ist allerdings in der EU ein bisschen anders beantwortet als in einem einzelnen Mitgliedstaat.

Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss der Staaten und der Bürger. Das drückt sich in ihrem Aufbau aus. Sowohl die Staaten (d.h. ihre Regierungen) als auch die Bevölkerungen dieser Länder sprechen in den europäischen Angelegenheiten mit. Das geschieht über den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament.

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat, oft auch nur Rat genannt) ist die Vertretung der Regierungen der EU-Staaten. Hier sitzen die Minister aus allen 27 Ländern zusammen. Je nach Thema sind das zum Beispiel die Außen-, die Innenoder Landwirtschaftsminister. Der Rat ist eines der beiden Entscheidungsorgane. Hier wird die Politik beraten, und hier werden auch die „europäischen Gesetze“ auf den Weg gebracht, die Verordnungen oder Richtlinien heißen. Ohne den Rat wird also in der Europäischen Union nichts festgelegt. Der Rat trifft seine Entscheidungen entweder einstimmig oder er beschließt mit Mehrheit. Bei Mehrheitseintscheidungen müssen rund 70 Prozent der Stimmen zusammenkommen (das ist die „qualifizierte Mehrheit). Die großen EU-Staaten haben dabei mehr Stimmen als die Kleinen. Ab 2014 gilt das Prinzip der „doppelten Mehrheit“. Dann benötigt ein Beschluss 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die gleichzeitig 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten müssen. Der Vorsitz im Rat (außer bei den Außenministern) wechselt im halbjährigen Rhythmus. Jeweils drei Staaten koordinieren sich in einer Trio-Präsidentschaft. Für die zweite Hälfte 2011 und das Jahr 2012 sind das Polen, Dänemark und Zypern. Danach werden Irland, Litauen und Griechenland an der Reihe sein.

Die grundlegenden Festlegungen der europäischen Politik trifft der Europäische Rat. Das sind die Staats- und Regierungschefs der EU, die mehrmals jährlich zusammentreffen. Der Präsident der Europäischen Kommission nimmt an den Tagungen ebenfalls teil, hat aber kein Stimmrecht. Der Präsident des Europäischen Parlaments teilt dem Europäischen Rat in der Regel zu Beginn der Tagung die Position des Parlaments mit.

Den Vorsitz im Europäischen Rat führt der Präsident, der für zweieinhalb Jahre gewählt ist. Der Präsident darf kein nationales Amt ausüben, er soll sich ganz auf seine Rolle als Moderator und Koordinator des Europäischen Rates konzentrieren. Da er selbst also kein Staats- oder Regierungschef ist, ist er im Europäischen Rat auch nicht stimmberechtigt.

Der Rat hat aber nicht allein das Sagen. Daneben gibt es das Europäische Parlament. Dieses vertritt die Bevölkerung der 27 EU-Staaten und wird in diesen direkt gewählt. Das Europäische Parlament hat laut Vertrag 751 Abgeordnete: Wegen des Übergangs der EU vom Vertrag von Nizza zu dem von Lissabon wurden im Juni 2009 nur 736 Abgeordnete gewählt; die restlichen Abgeordneten werden noch nachnominiert.

Die großen Mitgliedstaaten stellen mehrAbgeordnete als die kleinen. Das Parlament kann Entscheídungen mit Gesetzeskraft für die EU nicht allein treffen, sondern muss sich am Ende mit dem Rat einigen, mit dem es gleichberechtigt entscheidet. Das ist das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“. Lediglich in der Außenpolitik und auf einigen anderen Politikfeldern wie der Steuerpolitik kann der Rat alleine entscheiden, muss das Parlament allerdings anhören. Das Parlament muss auch die Europäische Kommission durch Wahl bestätigen und kann sie abwählen. Außerdem beschließt es den Haushaltsplan der Europäischen Union. Ohne das Europäische Parlament, und damit die direkte Vertretung der Bürger, kann also in Europa wenig entschieden werden.

Die dritte wichtige Institution in der EU ist die Europäische Kommission. Das Kollegium der Kommissare besteht aus einem Mitglied pro Land. Sie vertreten in der Kommission aber nicht die Positionen ihres Herkunftsstaates, sondern die gemeinsamen Interessen der EU.

Die Europäische Kommission achtet auf die Einhaltung der Regeln durch die Mitgliedstaaten. Man nennt sie daher die „Hüterin der europäischen Verträge“. Sie verwaltet die EU nach den Vorgaben des Rates und des Parlaments. Eine Besonderheit des europäischen Systems ist es, dass der Rat und das Parlament Dinge nur auf der Basis eines Vorschlags der Kommission beschließen können. Natürlich können Rat und Parlament dann von dem Vorschlag abweichen, aber so ist sichergestellt, dass die Kommission immer den „ersten Aufschlag“ hat und ihre Gesichtspunkte eingezogen werden.

Es gibt mittlerweile viel gemeinsames Recht, das die EU-Staaten sich geschaffen haben. Verständlicherweise gibt es auch Streit um die Auslegung dieser Gesetze. Außerdem halten sich immer wieder einzelne Staaten nicht an bestimmte Regelungen. Daher gibt es für alle Beteiligten die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Dieser besteht aus einem Richter pro Mitgliedstaat, urteilt aber unabhängig auf der Basis des europäischen Rechts. Er kann Regelungen aufheben, wenn sie europäischem Recht widersprechen, und Staaten zu Geldstrafen verurteilen, wenn sie sich nicht an Recht und Gesetz halten.

Dass Geld wichtig ist, weißt jeder. Aber man muss es nicht nur haben, sondern man muss auch seinen Wert behalten. Darüber wacht die Europäische Zentralbank (EZB) . Das ist die Notenbank der Euroländer und setzt sich aus den Vertretern der 17 Länder zusammen, die den Euro eingeführt haben. Die EZB regelt den Geldumlauf und legt die Leitzinsen fest. Die Ausgaben der Europäischen Union betrugen 2011 über 126 Mrd. Euro.

Wo viel Geld ausgegeben wird, muss auch kontrolliert werden, dass es rechtmäßig geschieht. Dies ist dieAufgabe des Europäischen Rechnungshofes, der genau hinschaut, ob das europäische Geld ordnungsgemäß und sinnvoll ausgegeben wird. Er sorgt so für ein effizientes Finanzmanagement. Jedes Mitgliedstaat stellt einen Vertreter.

Quelle: Europa. Das Wissensmagazin für Jugendliche: www.bpb.de/shop/ lernen/weitere/37325/europa-das-wissensmagazin-fuer-jugendliche-schuelerheft

Tabelle 2: Wer macht was in der EU?

EU-OrganZusammensetzungAufgabenfelderRat der EU

2. Runder Tisch. Geben Sie Ihr Blatt an Ihre Nachbarin/Ihren Nachbarn weiter. Sie/er liest die Informationen, eventuell ergänzt oder korrigiert sie und gibt das Blatt weiter. Nach zwei Runden bekommen Sie Ihr Blatt wieder.

3. Besprechen Sie im Team die Lösungen und die wichtigen Informationen im Text. Dann fragen Sie einander ab. Wenn jemand eine Frage nicht beantworten kann, erklären die Teammitglieder sich gegenseitig die Aufgabe und ihre Lösung.

4. Vorbereitung des Gruppenturniers. Bilden Sie Wettkampfgruppen und setzen Sie sich neu zusammen. Jede Wettkampfgruppe setzt sich aus je einem Mitglied aller Stammgruppen zusammen. Auf dem Tisch liegen zwei Stapel Karten – einer mit den Fragen und einer mit den Antworten. Jedes Gruppenmitglied bekommt ein Punkteblatt, wo er seine Punkte eintragen muss.

5. Durchführung. Ein Gruppenmitglied zieht eine Karte und liest die Frage vor. Alle anderen schreiben eine Antwort auf. Dann liest das Gruppenmitglied die Antwort vor und es wird überprüft, welche Antworten richtig sind. Wenn Ihre Antwort richtig ist, bekommen Sie einen Punkt. Nun zieht das nächste Gruppenmitglied im Uhrzeigersinn eine Frage und stellt sie usw. Das Turnier endet, wenn die Gruppenmitglieder alle Fragen beantwortet haben.

6. Auswertung. Gehen Sie in Ihre Stammgruppe zurück. Addieren Sie die erzielten Punkte aller Teammitglieder und bestimmen Sie das Gruppenergebnis.

Tabelle 3: PunkteblattPunkteblattName: _______________________________________________________Namen der Gruppenmitglieder (Stammgruppe):___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Frage123456789101112131415161718Punkte(gesamt) Punkte

Die Einzelergebnisse der Gruppenmitglieder hier eintragen:

Gruppenergebnis der Stammgruppe

Datum desTurniersSchüler 1Schüler 2Schüler 3Schüler 4Gesamtpunktzahlder Gruppe

V. Der Weg zur EU-Mitgliedschaft

Die EU wurde von 6 Staaten gegründet, war aber immer auf das ganze Europa angelegt, also offen für weitere Mitglieder. Artikel 49 des Vertrages über die EU lautet: „Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten Werte achtet und sich für ihre Forderung einsetzt, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden.“ Wer kann aber Mitglied werden? In einem ersten Schritt muss das Land die wichtigsten Kriterien für den Beitritt erfüllen. Diese wurden 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellt und werden als „Kopenhagener Kriterien“ bezeichnet:

politische Kriterien das Land muss stabile Institutionen haben, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gewährleisten können,

– wirtschaftliche Kriterien – es muss über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten,

– rechtliche Kriterien – es muss die geltenden EU-Rechtsvorschriften und ihre Umsetzung in die Praxis akzeptieren, vor allem die Hauptziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion.

Die TeilnehmerInnen bekommen Arbeitsblatt 4 und die Stufen zur EUMitgliedschaft auf Kärtchen und setzen in Gruppenarbeit die Stufen in die Treppe ein. Die Lösungen werden im Plenum verglichen. Anschließend entscheiden sie, auf welchen Stufen sich die Westbalkan-Staaten befinden.

Sozialform: Gruppenarbeit

Arbeitsblatt 4

Der Weg zur EU-Mitgliedschaft

Lesen Sie den Text und setzen Sie die Stufen richtig in die Treppe ein, die die Staaten in die EU führt. Auf welchen Stufen befinden sich die Staaten des westlichen Balkans?

Westbalkan-Staaten

Eine grundsätzliche Beitrittszusage zur Europäischen Union haben die Staaten des westlichen Balkans, das sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien.

Sinngemäß gilt dies auch für Kosovo, das allerdings noch nicht von allen EUStaaten völkerrechtlich anerkannt worden ist.

Außer Albanien gehörten diese Staaten alle zu Jugoslawien, das sich in den 1990er-Jahren, zum Teil in heftigen Kämpfen, aufgelösthat. DieE urop äsche Union sieht die beste Möglichkeit, dauerhaften Frieden in die Region zu bringen, in einer EU-Mitgliedschaft dieser Länder. Das haben die Staats- und Regierungschefs im Jahr 2003 auf einer Konferenz in Thessaloniki bekräftigt.

Der lange Weg bis zum EU-Beitritt

Die Westbalkan-Staaten haben einen langen Weg vor sich, bis sie in der EU angekommen sein werden.

Sie müssen zuerst mit der Europäschen Union ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen abschließen, das sie zu konkreten Reformschritten verpflichtet. Dieses Abkommen muss dann in allen Mitgliedstaaten und natürlich in dem jeweiligen Partner land ratifiziert werden, d. h., die Par lamente müssen zustimmen. Dann muss das Abkommen umgesetzt (implementiert) werden. Wenn das funktioniert, können sie einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Falls die Europäische Kommission hierzu eine positive Stellungnahme abgibt, ernennt der Europäische Rat, das sind die Staats- und Regierungschefs der EU, sie zu Kandidaten.

Nachdem weitere Reformen d urchgeführt wurden, können die Verhandlungen beginnen. Dabei müssen die Kandidatenländer das bestehende gemeinsame Recht der EU in ihr nationales Rechtübernehm en.

Wenn die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen sind, was erfahrungsgemäß noch einmal einige Jahre dauert, muss der Beitrittsvertrag von den Kandidatenländern und von allen Mitgliedern der EU ratifiziert werden. Dies geschieht in einigen Staaten durch Volksabstimmungen. Auch das Europäische Parlament muss zustimmen. Erst dann werden die Kandidaten Mitglieder der Europäischen Union.

Wo stehen die Länder?

Auf ihrem Weg sind die Staaten des westlichen Balkans unterschiedlich weit. MitKroatiensind die Verhandlungen bereits abgeschlossenund der Beitrittsvertrag wurde im Dezember 2011 unterschrieben, Kroatien ist somit Beitrittsland. Nach Ratifizierung des Vertrags in allen 27 EU-Mitgliedstaaten ist der Beitritt für den 1.Juli 2013 vorgesehen.

Mazedonien und Montenegro sind offiziell Kandidaten, die Gespräche haben aber noch nicht begonnen. Zumindest mit Montenegro soll dies aber 2012 der Fall sein. Die Verhandlungen von Mazedonien werden noch durch einen bilateralen Streit zwischen dem Land und Griechenland blockiert. Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommensind mit ihnen in Kraft. Albanien und Serbien haben die Mitgliedschaft beantragt, und für Serbien hat die Europäische Kommissionvorgeschlagen, demLand den Kandidatenstatus zu verleihen. Auch darüber soll 2012 entschieden werden. Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina ist abgeschlossen, aber noch nicht ratifiziert und mithin noch nicht gültig.

Auch Kosovo hat eine „europäische Perspektive“, befindet sich jedoch noch nicht in diesem Prozess, weil die EU-Mitglieder über den Status des Gebietes nicht einig sind. Die Bürger aller Westbalkan-Staaten (mit Ausnahme Kosovos) genießen Visumfreiheit, können also zu uns reisen, ohne vorher einen Sichtvermerk beantragen zu müssen.

Quelle:http://www.zeitbild.de/wp-content/uploads/2012/02/Europa_INDD_ CS3_Schu%CC%88ler_RZ_05f2.pdf

Stufen zur EU-Mitgliedschaft

1. Abschluss eines Stabilisierungs- und Assozierungsabkommens

2. Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assozierungsabkommens

3. Umsetzung (Implementierung) des Abkommens

4. Antrag auf Mitgliedschaft

5. Positive Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Mitgliedschaftsantrag

6. Ernennung zum Kandidaten

7. Beginn der Beitrittsverhandlungen

8. Erfolgreicher Abschluss der Beitrittsverhandlungen

9. Rafitizierung des Beitrittsvertrages in allen Mitgliedstaaten und in dem Partnerland

10. Ratifizierung durch das Europäische Parlament

11. Mitgliedschaft

Grafik 3: Treppe zur EU-Mitgliedschaft

VI. Die Europäische Union der Zukunft

Immer wieder gibt es große Diskussionen innerhalb der EU und ihrer Mitgliedstaaten darüber, wie die EU der Zukunft aussehen soll. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer äußern ihre Meinungen darüber, indem die Placemat-Methode einsetzen.

Placemat“ bedeutet so viel wie Platzdeckchen. Die Teilnehmer setzen sich in Gruppen - vorzugsweise Vierergruppen - zusammen. Jede Gruppe erhält einen großen Bogen Papier (A3 oder größer) und zeichnet eine „Placemat“. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer hat im Außenbereich des Blattes ein eigenes Feld. In diesem Feld notiert jedes Gruppenmitglied seine eigenen Gedanken zur jeweiligen Aufgabenstellung.

Nach dieser Einzelarbeit tauschen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer zweiten Phase in der Gruppe ihre individuellen Antworten bzw. Ideen aus, indem das Blatt gedreht wird, so dass alle Gruppenmitglieder alle Notizen zur Kenntnis nehmen können.

In einer dritten Phase diskutieren die Gruppenmitglieder die Notizen und einigen sich auf Antworten und Ergebnisse, die sie als gemeinsames Ergebnis in das mittlere Feld eintragen.

Zum Schluss präsentiert jede der Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse vor der Klasse.

Grafik 4: Placemat-Methode

Arbeitsblatt 5

Die Europäische Union der Zukunft

Wie muss die EU aussehen, damit die neuen Herausforderungen bewältigt werden können? Entscheiden Sie sich in der Gruppe jeweils für eine Antwort und diskutieren Sie Ihre Ergebnisse im Plenum.

Größe

– Die EU muss größer werden. Nur mit mehr Staaten als jetzt verfügt sie über das nötige Gewicht.

– Die EU darf keine weiteren Mitglieder aufnehmen, weil sie sonst zu uneinheitlich wird und damit ihre Handlungsfähigkeit verliert.

– Die EU muss sich gesund schrumpfen. Um ihren Zusammenhalt zu stärken, sollen die Länder, die keine Lust haben, die EU weiterzuentwickeln, die EU verlassen.

Kompetenzen

– Die EU muss mehr Rechte von den Mitgliedstaaten erhalten, um wirksam handeln zu können, das heißt: Mehr Entscheidungen sollen zentral für die ganze EU in Brüssel und Straßburg getroffen werden. Entsprechend muss der Verwaltungsapparat der EU ausgebaut werden.

– Die EU sollte bei ihrer jetzigen Aufgabenteilung zwischen ihr und den Nationalstaaten bleiben, weil die gut austariert ist.

– Die EU muss Kompetenzen an die Mitglieder zurückgeben und sich auf das Wesentliche, also den funktionierenden Binnenmarkt konzentrieren. Umweltschutz, Verbraucherschutz undAußenpolitik sollten von den Mitgliedstaaten wahrgenommen werden.

Militär

Die EU muss eigene Europa-Armee aufbauen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen und eigene Militäraktionen, z.B. in Afrika, durchführen zu können.

– Die EU ist eine Zivilmacht und sollte die Finger von militärischen Fragen lassen.

– Die EU sollte ihre jetzige Zusammenarbeit mit NATO beibehalten und ihre Eingreiftruppen nur in begrenzten Einsätzen verwenden, wenn die NATO nicht interessiert ist.

Beschlussfassung

– In der EU sollten Beschlüsse allein durch das Europäische Parlament getroffen werden, weil dessen Abgeordnete von uns allen gewäht werden.

– Beschlüsse in der EU sollten wie bisher vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament gemeinsam getroffen werden.

– Wichtige Beschlüsse sollten einem Referendum unterworfen werden, das in der gesamten EU am selben Tag stattfindet.

Entscheidungsverfahren

In der EU sollten grundsätzlich Mehrheitsentscheidungen getroffen werden, weil man sich mit 27 Staaten sonst selten und in langen Verfahren einigen kann.

– In der EU sollten grundsätzlich einstimmige Entscheidungen getroffen werden, weil man keinen selbständigen Staat überstimmen sollte.

– In der EU sollten die alltäglichen Fragen mit Mehrheit, die Grundsatzfragen einstimmig entschieden werden, weil das ein guter Ausgleich zwischen Effizienz und Berücksitigung aller wäre.

LITERATUR

http://ec.europa.eu/enlargement/the-policy/index_bg.htm

http://www.zeitbild.de/wp-content/uploads/2012/02/Europa_INDD_CS3_ Schu%CC%88ler_RZ_05f2.pdf

http://europa.eu/index_bg.htm

http://www.crp-infotec.de/02euro/_europa.html

http://www.enlargeducation.eu/

Година XL, 2013/5 Архив

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